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VEREINSRECHT

Rechtsanwälte Beaucamp & Beaucamp ergänzen ihr Portfolio um den weiteren Baustein - Vereins- und Stiftungsrecht - der bundesweiten Beratung von Vereinen und Verbänden. Die Gebiete Gründung, gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie Umwandlungen und Strategieberatung gehören hierbei zum Tagesgeschäft.

Verein

  • Vereinsgründung
  • Satzung
  • Haftung Verein und Vorstand
  • Vorstandsarbeit
  • Gemeinnützigkeit
  • Haftung des Vereins
  • Haftung des Vorstandes
  • Mitglieder
  • Steuerrecht

Stiftung

  • Gemeinnützigkeit
  • Gründung
  • Haftung des Vorstandes
  • Vorstandsamt
  • Ehrenamt

Wir begleiten Sie bei der Gründung von Vereinen (und Stiftungen) von der Konzeption einer Satzung über die gegebenenfalls erforderlichen Abstimmungen mit der Finanzverwaltung bis hin zur Eintragung des Vereins im Vereinsregister. Unser Beratungsschwerpunkt liegt bei steuerbegünstigten – gemeinnützigen – Vereinen und den damit verbundenen Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts..

Daneben beraten und vertreten wir Sie bundesweit bei vereinsrechtlichen Auseinandersetzungen auf Vorstandsebene oder zwischen Mitgliedern, dem Ausschluss von Mitgliedern, der Anfechtung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung oder bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung wegen der steuerlichen Anerkennung eines Vereins als gemeinnützig.